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Chronik der Gemeinde Hespe-Hiddensen

Besiedlung
Die Ebene vom Bückeberg im Osten bis zum Schaumburger Wald war bis zum Mittelalter hinein von Wald bedeckt, der durch seine vielen sumpfigen Niederungen ausgesprochen siedlungsfeindlich war.
Noch bis ins 13. Jahrhundert blieb der zusammenhängende Urwald im größten Teil unseren Landkreises Schaumburg erhalten.
In der sächsischen Zeit etwa um 800 n. Chr. sind in unserem Bereich zwei Gobezirke feststellbar: Meerbeck und Vehlen.
Die Thingstätte Meerbecks (Kultstätte, Versammlungs- und Gerichtsort), lag am Südrand von Meerbeck an der heutigen Straße nach Hobbensen. Die Abgrenzung war durch Findlingsblöcke gekennzeichnet. Sie wurde bei der Verkopplung festgestellt und durch Scherbenfunde bestätigt.

Die Drubbelsiedlung Hiddenhusen
Inselartig im Wald gelegen, war der zentrale Ort von Drubbelsiedlungen umgeben, die aus zwei bis drei Höfen bestanden. Jede für sich war eine sich selbst versorgende Lebens- und Wirtschaftgemeinschaft, die wahrscheinlich ihren Ursprung in der germanischen Sippengemeinschaft hat.
Umbeben von Wald, lagen diese Siedlungen etwa ein bis zwei Kilometer von einander entfernt. Hiddensen (Hiddenhusen), Levesen (Leveste) und Volksdorf (Folcharolesdorfer) sind solche Altsiedlungen, die zum Godezirk Meerbeck gehörten. Dieser zentrale Ort wurde 1013 als Meribiki erstmals urkundlich erwähnt. (Siehe Abbildung)

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Hiddensen ist nun eine typische Drubbelsiedlung. Durch genaue Bodenanalysen wurde die alte, zuerst beackerte Flur, genannt Esch oder Kernflur, festgestellt. Drei Höfe gehörten zur gemeinsamen Kernflur, die, in Streifen aufgeteilt, auf geneigter Fläche zusammenhängend in den Wald gerodet war. Die heutigen Hofstellen Nr. 1, 3 und 4 waren die Urhöfe. Zu jedem Hof gehörten etwa 2,5 bis 4 ha Land, alles war für den Eigenbedarf ausgerichtet. Im Laufe der Zeit wurde durch Angliederung weiterer Streifen der Kernflur erheblich erweitert, so dass sie am Ende des Mittelalters etwa 1400 fast das ganze heutige Hesper Feld umfasste. Dieser älteste Esch war in 15 Ackerstreifen aufgeteilt, von denen jeder Hof fünf Stücke in der Reihenfolge Nr. 4 -1- 3 besaß.
Die Breite der Streifen betrug etwa 28 m, die Länge war verschieden. Durch Rodung einer zweiten Eschfläche im Norden, dem heutigen Hiddenser Feld und Nordwesten wurde der Besitz jedes Hofes auf 5,6 ha und 6,8 ha vergrößert. Es folgten bis ins 16. Jahrhundert Hofteilungen, dieses wurde durch ein neues Höferecht unterbunden, Teilungen wurden nicht mehr zugelassen.
Der in der sächsischen Zeit noch herrenlose Dülwald wurde nach Einführung der fränkischen Grafschaftsverfassung um 800 n. Chr. als erobertes Gebiet gleichsam Eigentum des Herrschers betrachtet und als Lehen den eingesetzten Grafen übergeben. Im 12. und 13. Jahrhundert nahmen die beiden miteinander konkurrierenden Grafenhäuser Wunstorf-Roden und Schaumburg umfangreiche, planmäßige Rodungen im nördlichen Dülwald vor, um ihre Grundherrschaft auszuweiten. Es entstanden Hagendörfer, die in zwei Jahrhunderten den Bevölkerungszuwachs im Wesentlichen auffingen. Außerdem zogen zweite und dritte Bauernsöhne in erheblicher Zahl nach Osten und Norden, um dort unter dem Schutz deutscher und sklavischer Herren in ähnlicher Form wie in den heimischen Hagendörfer zu siedeln.
So ist leicht zu erklärlich, dass Hiddensen bis ins 16. Jahrhundert hinein nur auf die Althöfe Nr. 1 bis 5 beschränkt blieb. Erst im 16. Jahrhundert muss sich wieder ein Zwang zu neuer Rodung ergeben haben. Es entstanden die Rotthöfe Nr. 6 und 7. Etwa gleichzeitig roden einige Siedler im Nordosten der Hiddenser Kernflur im Bereich der heutigen Kreisstraße die späteren Gehöfte Tielker Nr. 1, Vehling Nr. 2, Schönbeck Nr. 3. Die Neusiedler hatten keinen Anteil an der Kernflur Hiddensen, die Siedlung bekam deshalb einen eigenen Namen Hespe.

Literaturhinweis: Ausschnitte aus Chronik der Gemeinde Hespe-Hiddensen von Hermann Völkening.

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